Der „Seniorenfreundliche Service“ ist ein gemeinsames Projekt der Seniorenräte in Baden-Württemberg und belohnt alle die Unternehmen aus Einzelhandel, Dienstleistung und Handel, die sich über das normale Engagement hinaus gegenüber Senior*innen in der Pflicht fühlen. Mit der entsprechenden Zertifizierung von Geschäften wird die auf Veränderungen hingewiesen, die die immer größer werdende Kundengruppe „ältere Menschen“ berücksichtigen.

Das Zertifikat ist für die Betriebe kostenlos und kann für Werbezwecke genutzt werden. Der jeweilige Seniorenrat stellt eine Arbeitsgruppe vor Ort zusammen, deren Aufgabenbereiche die Besetzung der Bewertungskommission, deren Empfehlungen und die abschließende Zertifizierung umfassen. Die Betriebe werden somit durch Vertreter*innen des Seniorenrats geprüft. Damit ist eine Prüfung nach unabhängigen Gesichtspunkten garantiert.

Neben dem Waren- und Leistungsangebot sind das Serviceverhalten des Personals, die Preiskennzeichnungen auf großen, gut lesbaren Etiketten oder auch die Gestaltung der Geschäftsräume mit bspw. Sitzgelegenheiten, Handläufen an Treppen, schwellenfreien Zugänge etc. Kriterien, die geprüft werden.

Die Seniorenfreundlichkeit wird durch ein landesweit einheitliches Logo kommuniziert, das den Wiedererkennungswert garantiert. Zertifizierte Geschäfte und Firmen erhalten eine Urkunde und einen Logo-Aufkleber mit dem Namen des vergebenden Kreisseniorenrat, welches an Türen, Schaufenster und Fahrzeugen befestigt werden kann und damit deutlich macht, dass den Kriterien des „Seniorenfreundlichen Service“ entsprochen wird. Das Zertifikat wird zunächst für drei Jahre vergeben und kann nach erneuter Bewerbung und Überprüfung verlängert werden.

Auf Landesebene trifft sich einmal jährlich der Arbeitskreis seniorenfreundlicher Service. Ziel dieses Arbeitskreises ist es die die Prüfkriterien zu aktualisieren, abzustimmen und so die Qualität des Zertifikats zu erhalten.

Begutachtung

Mit einem Anschreiben des Seniorenrates werden die örtlichen Geschäfte über den  „Seniorenfreundlichen Service“ informiert und angefragt, ob sie teilnehmen wollen. Es wird empfohlen, den Termin der Begutachtung beim jeweiligen Geschäft anzumelden und gemeinsam mit der verantwortlichen Person durchzuführen. Empfohlen wird, die Begutachtung von mindestens zwei Personen durchführen zu lassen.

Bewertungen

Die Bewertung folgt nach folgendem Schlüssel:  zufriedenstellend / nicht zufriedenstellend. Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn mindestens 75 % der Fragen ein „zufriedenstellend“ erreicht haben. Die endgültige Bewertung wird von der Arbeitsgruppe gemacht.

Laufzeit

Das Zertifikat wird für drei Jahre vergeben. Anschließend muss eine Neuzertifizierung erfolgen.

Kooperationspartner

Als Partner*innen bieten sich Gewerbevereine, Industrie- und Handwerkskammern, Bund der Selbständigen, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, City-Management, Stadtmarketing, Seniorenbüros etc. an.

Diese Vorgaben gelten seit 2020.