Externe Gremien
Um die Vielfalt der Themen, die wir für Sie in den Fokus stellen möchten, mit Fachlichkeit und Erfahrung in den Blick nehmen und bearbeiten zu können, sind wir für Sie auch in externen Gremien vertreten.
Digitalisierung
Die AG Digitalisierung in der Pflege beschäftigt sich mit einem Teilbereich der Digitalisierungsstrategie Baden-Württembergs. Im Fokus stehen dabei die Ansätze für zentrale Handlungsfelder, mit denen die medizinische und pflegerische Versorgung in Baden-Württemberg durch digitale Lösungen verbessert werden kann. Um dies zu erreichen, müssen alle relevanten Akteure eng zusammenarbeiten. Daher hat das Sozial- und Integrationsministerium die Strategie auch gemeinsam mit allen betroffenen Organisationen, Verbänden und Patientenvertretungen entwickelt. Um die Umsetzung der Strategie voranzutreiben, kommen die Beteiligten regelmäßig in einem Beirat und auf Arbeitsebene in einem Expertenkreis zusammen.
Fachliche Beratung bei der Umsetzung der Strategie Digitalisierung in Medizin und Pflege zur Förderung der Digitalisierung in den Themenfeldern ambulante und stationäre Versorgung, Sektorenübergreifende Versorgung, Pflege sowie personalisierte Medizin.
Das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung Baden-Württemberg wird in seiner Arbeit von einem externen Fachbeirat begleitet, der wichtige inhaltliche Impulse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen liefert.
Unter Leitung der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg treffen sich seit 2015 verschiedene Institutionen und Organisationen zu einem regelmäßigen Austausch im „Netzwerk Seniorinnen und Senioren im Internet”. Ziel ist es, die Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz Älterer zu bündeln.
Gesundheit und Geriatrie
Die Arbeitsgruppe wird vom Ministerium für Soziales und Integration organisiert. Zentrale Idee der AG ist die Vernetzung aller Akteur*innen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.
Der Landesausschuss vernetzt alle Akteure im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Er befasst sich mit landesweiten Strategien und Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention und erarbeitet entsprechende Empfehlungen.
Einmal im Jahr findet unter Vorsitz des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg die Landesgesundheitskonferenz statt. Die Landesgesundheitskonferenz koordiniert und begleitet die Umsetzung des Gesundheitsleitbildes. Dieses gesundheitspolitische Gremium kann Empfehlungen zu Themen der Gesundheitsförderung und Prävention, medizinischen Versorgung sowie Pflege aussprechen. Ziel dabei ist die Weiterentwicklung des baden-württembergischen Gesundheitswesens unter dem Blickwinkel der Vernetzung, Regionalisierung und Patientenorientierung. Die Beteiligten werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Umsetzung der Empfehlungen bzw. des Gesundheitsleitbildes beitragen.
Umfasst relevante Beteiligte der geriatrischen Versorgung. Krankenkassen, MDK, geriatrischen Landesarbeitsgemeinschaften, BWKG, die Landesärzte- und Zahnärztekammer, Kassenärztliche- und Zahnärztliche Vereinigung, weitere beteiligte Beteiligungsgruppen, kommunale Landesverbände, Landesseniorenrat. Die bislang vom Sozialministerium moderierte AG Geriatrie geht im neuen Landesbeirat auf.
Fachdialog für alle an der Schmerzversorgung Beteiligten, arbeitet an der Verbesserung der Schmerzprävention, schafft ein Netzwerk aller vorhandenen Einrichtungen und integriert diese in das Versorgungssystem.
Der Ausschuss „Alter und Gesundheit“ kümmert sich um die Pflegepolitik und beobachtet, wie sich die Gesellschaft verändert und konzentriert sich auf vier wichtige Bereiche:
- Stärkung der lokalen Versorgungsstruktur
- Gestaltung der pflegerischen Infrastruktur
- Neue Ideen fördern, wie Regeln und Leistungen besser zusammenpassen können
- Den Pflegeberuf attraktiver machen und die Ausbildung verbessern
Aufgabe der LAG Sucht ist die Beratung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen der Suchtprävention und Suchthilfe in Baden-Württemberg.
Fachdialog für alle an der palliativen Versorgung beteiligten Akteure. Setzt sich für die Umsetzung einer flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung ein.
Pflege
Der Ausschuss berät über alle Belange einer qualitätsgesicherten Pflege für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (u.a. über die Finanzierung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen). Im Landespflegeausschuss sind neben den Pflegekassen, Leistungserbringern, Vertreter*innen der Pflegeberufe auch Vertreter*innen der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen, niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und des Landes Baden-Württemberg vertreten.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg (MD BW) ist ein zentrales Gremium, dessen Aufgaben und Zusammensetzung im Sozialgesetzbuch (§§ 279, 280 SGB V) geregelt sind. Er besteht aus 23 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind und demokratisch legitimiert wurden. Die Mitglieder setzen sich aus Vertreter*innen der Krankenkassen, Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie der Pflege- und Ärzteschaft zusammen.
Die Pflegesatzkommission in Baden-Württemberg hat die Aufgabe, landeseinheitliche Rahmenverträge für die Pflege und Betreuung zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Diese Rahmenverträge betreffen stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege sowie die Eingliederungshilfe und Jugendhilfe. Die Kommissionen setzen sich aus Vertreter*innen der Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) sowie der Städte-, Gemeinde- und Landkreistage zusammen.
Der Koordinierungsausschuss nach § 9 SGB XI hat folgende Hauptaufgaben:
- Er stellt das Einvernehmen zwischen verschiedenen Beteiligten über die Förderung bestimmter Angebote und Initiativen her
- Er führt unterschiedliche Förderungen zusammen, um den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand zu bündeln und zu straffen
- Er gibt Empfehlungen für Einzelfälle ab, die der Anerkennungsstelle bei ihrer Entscheidungsfindung helfen
Der Ausschuss setzt sich aus Vertreter*innen verschiedener Institutionen zusammen, darunter das Sozialministerium (Vorsitz), kommunale Landesverbände, die Arbeitsverwaltung, Landesverbände der Pflegekassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG) in Baden-Württemberg erfüllt mehrere wichtige Funktionen im Betreuungswesen:
- Information und Rundschreiben zu relevanten Themen und Fragen im Betreuungsrecht
- Koordinierungs- und Moderationsfunktion auf überörtlicher Ebene
- Bündelung von Rückmeldungen aus der Praxis und leitet diese an den Gesetzgeber und verantwortliche Institutionen auf Bundes- und Landesebene weiter
- Vernetzung der Akteure im Betreuungswesen
Armut
Im April 2017 haben sich 31 Organisationen, Verbände und Gewerkschaften aus Baden-Württemberg in Stuttgart zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Altersarmut zusammengefunden, um noch vor der Bundestagswahl für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik einzutreten. Die Bündnispartner eint die Sorge, dass bereits ab 2030 Millionen ältere Mitbürger*innen auf den Gang zum Sozialamt angewiesen sein werden, wenn nicht gegengesteuert wird.
Beratungsgremium aus den kommunalen Landesverbänden, den für das Thema Armutsbekämpfung relevanten Verbänden und Organisation der Zivilgesellschaft, den Betroffeneninitiativen, den anderen Landesressorts und den Landtagsfraktionen.
Wohnen und Quartier
Der Fachbeirat Ambulant unterstützte Wohnformen berät die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen in Baden-Württemberg.
Die Begleitgruppe unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung der Landesstrategie „Quartier 2030“ auf Landesebene. Sie dient als Plattform zur Vernetzung und strategischen Steuerung der Maßnahmen. Das Gremium umfasst Partner*innen aus Kommunen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie weiteren relevanten Akteuren
Die Lenkungsgruppe begleitet und berät die Quartiersakademie und setzt sich aus Vertreter*innen der Wissenschaft, der kommunalen Landesverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und Fortbildungsträgern zusammen.
Mobilität
Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Senioren der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR erarbeitet zielgerichtete verkehrspräventive Maßnahmen für ältere Verkehrsteilnehmer*innen. Sie ist Teil der Bemühungen, die Verkehrssicherheit für Senior*innen zu verbessern und ihre Mobilität zu erhalten.
Der Fahrgastbeirat für den vom Land bestellten Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg ist ein beratendes Gremium, das die Interessen der Bahnreisenden vertritt. Er fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg.
Sonstige Gremien
Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er berät den*die Intendant*in in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt.
Die Initiative wurde von der Landesbehindertenbeauftragten Simone Fischer und dem DRK Landesverband Baden-Württemberg mit Geschäftsführer Marc Groß gemeinsam angeregt und jetzt mit insgesamt 14 Organisationen unter Schirmherrschaft von Innenminister Thomas Strobl gegründet.
Die „Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge Baden-Württemberg“ ist bundesweit einzigartig. Die Ziele lauten unter anderem:
- Sensibilisierung für die Situation und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und anderen marginalisierten Gruppen im inklusiven Katastrophenschutz,
- Entwicklung weiterer konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Vorsorge und des Schutzes für diese Personengruppen,
- Feststellung und Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten von inklusivem Katastrophenschutz,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren, wie Behörden, Einrichtungen, Hilfsorganisationen und Menschen mit Behinderungen,
- Gewinnung weiterer Akteure für die Initiative.