Stuttgart, 28. Januar 2026 – Ein Bündnis aus 14 Selbsthilfe- und Interessenvertretungen
hat mehr als 3.300 Unterschriften an Sozialminister Manfred Lucha übergeben. Kurz vor
der entscheidenden Ausschusssitzung zum geplanten Teilhabe- und
Pflegequalitätsgesetz (TPQG) fordert das Bündnis verbindliche Schutzregelungen für
ambulant betreute Wohngemeinschaften und gesicherte Mitwirkungsrechte in Pflegeund
Wohnheimen. Die Unterzeichnenden kritisieren, dass ihre fachlichen Argumente im
Beteiligungsprozess während des Gesetzgebungsverfahrens so gut wie nicht gehört und
nicht berücksichtigt wurden.
Das Bündnis wendet sich gegen eine weitgehende Deregulierung ambulant betreuter
Wohngemeinschaften: „Entbürokratisierung ja, aber nicht auf Kosten von Mitwirkung
und Bewohnerschutz“. Es verbindet damit eine klare Haltung: für ambulant betreute
Wohngemeinschaften, insbesondere für die von Trägern verantworteten WGs müssen
auch künftig verbindliche Mindeststandards gelten.
Dazu zählen sowohl eine Anzeigepflicht als auch eine Konzeptpflicht. Die Vorlage eines
Konzeptes, so Gabriele Beck, Vorsitzende der LABEWO , ist kein bürokratisches
Hindernis, sondern Grundlage und Voraussetzung für eine gute Pflege und Betreuung.
Dies gilt auch für das Schutzversprechen des Staates. Dieses darf nicht nur für
Bewohner:innen in Pflegeheimen gelten, sondern auch für Bewohner:innen in
Wohngemeinschaften.
Auch fordert das Bündnis ein Nachjustieren bei der Heimmitwirkung. Mitwirkungsrechte
in Pflege- und Wohnheimen sind für die Bewohner:innen und deren Angehörige
essenziell, um Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten. Die Aufgabe der Politik
ist es, diese demokratischen Strukturen zu stärken.
Bei der Übergabe im Sozialministerium nutzte Minister Lucha den Großteil der
anberaumten Zeit, um seine ablehnende Haltung gegenüber den Vorschlägen des
Bündnisses auszuführen. Gleichzeitig kündigte der Minister an, das Gesetz auf den
letzten Metern doch noch ändern zu wollen: Außerhalb des Ordnungsrechts sollen eine
Anzeigepflicht und eine Ombudsstelle für Wohngemeinschaften geschaffen werden.
Das Bündnis wertet dies als Teilerfolg des fachlichen und öffentlichen Drucks.
Aber auch diesmal bleibt unklar, wie rechtlich belastbar, tragfähig und praxistauglich die
Lösungen am Ende sein werden. Das Fazit von Ronny Brosende Landespflegerat: eine
„Politik des Gehört-Werdens“ sieht anders aus – es fehlt in der gesamten Phase der
Entwicklung des TPQG an Transparenz und echter Beteiligung.
Mit der heutigen Übergabe bekräftigt das Bündnis die Auorderung an den Minister,
seinem politischen Auftrag gerecht zu werden: Vertrauenskultur ist wichtig – Schutz,
Mitbestimmung und Qualität brauchen aber eine rechtliche Verbindlichkeit!