Vereinfachte Beantragung des Entlastungsbetrags

Die Landesregierung reformiert die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) und passt sie auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege an. Das ermöglicht niedrigschwellige Hilfen durch ehrenamtliche Helfer*innen aus der Nachbarschaft im Quartier oder dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Durch neue unbürokratische Regelungen können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzen.


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