Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)

Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg begrüßt das Ziel, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die Pflege auch künftig verlässlich abzusichern. Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthält dazu wichtige Ansätze. Gleichzeitig sehen wir Regelungen mit Sorge, die den Zugang zu Unterstützung erschweren oder finanzielle und organisatorische Lasten stärker auf Pflegebedürftige, Angehörige und die vor Ort bestehenden Unterstützungsstrukturen verlagern.

 

Die Niedrigschwellige Unterstützung muss erhalten bleiben

Gerade für ältere Menschen ist es entscheidend, möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können. Dazu braucht es nicht nur professionelle Pflege, sondern auch niedrigschwellige Unterstützung im Alltag – etwa durch Nachbarschaftshilfen, Familienentlastende Dienste und andere Angebote im Sozialraum.

Besonders kritisch sehen wir deshalb, dass der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen soll und das neue Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen ist. Gerade Pflegegrad 1 ermöglicht heute einen frühen und niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung. Solche Hilfen – gerade im hauswirtschaftlichen Bereich – können dazu beitragen, Selbstständigkeit zu erhalten, pflegende Angehörige zu entlasten und einer Verschärfung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Eine spätere Pflegebegleitung oder Beratung kann praktische Unterstützung im Alltag nicht ersetzen. Prävention muss deshalb auch dort ansetzen, wo noch keine ausgeprägte Pflegebedürftigkeit besteht.

 

Das Sozialraumbudget muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren

Der geplante Ausbau niedrigschwelliger Hilfen durch ein Sozialraumbudget ist grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist jedoch, dass dieses Budget im Alltag tatsächlich nutzbar ist. Ein monatlicher Verfall nicht genutzter Beträge wird den unterschiedlichen Lebens- und Bedarfssituationen vieler Menschen nicht gerecht.

Unterstützungsbedarf entsteht häufig nicht gleichmäßig jeden Monat, sondern beispielsweise bei Krankheit, Urlaub von Angehörigen, an Wochenenden oder in besonderen Belastungssituationen. Deshalb müssen nicht verbrauchte Beträge angespart und über einen längeren Zeitraum genutzt werden können.

 

Die häusliche Pflege braucht verlässliche Entlastungsangebote

Die Pflege zu Hause wird in hohem Maß von Angehörigen getragen. Damit dies dauerhaft möglich bleibt, brauchen pflegende Angehörige verlässliche Möglichkeiten zur Entlastung.

Die geplante Neuregelung der Verhinderungspflege und das vorgesehene Überbrückungsbudget müssen deshalb so ausgestaltet werden, dass sie nicht nur akute Krisen auffangen, sondern auch verlässliche und flexible Entlastung im Alltag ermöglichen. Bestehende Angebote der Nachbarschaftshilfe, der Familienentlastung und der Offenen Hilfen dürfen nicht geschwächt werden. Die Zusammenführung von bisher eigenständigen Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege darf nicht zur Einschränkung von Handlungsspielräumen, Wahlmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen führen. Gerade in Baden-Württemberg leisten diese Strukturen einen wichtigen Beitrag dazu, dass ältere und pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können. Ihre Arbeit ist deshalb als Teil einer tragfähigen Pflegeinfrastruktur anzuerkennen und dauerhaft abzusichern.

 

Der Zugang zu Pflegeleistungen darf nicht erschwert werden

Mit Sorge betrachten wir außerdem die geplante Veränderung der Begutachtung und die damit verbundene Einschränkungen der Pflegegrade 1 bis 3. Der Zugang zu Leistungen muss sich weiterhin am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Menschen orientieren. Gerade bei älteren Menschen, etwa bei dementiellen Erkrankungen, können Unterstützungsbedarfe komplex und im Alltag schwer abzubilden sein. Es darf keine neuen Zugangshürden geben, die dazu führen, dass notwendige Unterstützung erst spät erreicht wird. Für bereits anerkannte Pflegebedürftige muss der Bestandsschutz gewährleistet bleiben.

 

Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden

Für den Landesseniorenrat ist auch das zunehmende Risiko von Altersarmut ein wichtiger Gesichtspunkt. Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten können für ältere Menschen mit geringem Einkommen schnell zu einer erheblichen Belastung werden. Bereits heute können Eigenanteile für Pflege viele Betroffene finanziell überfordern. Werden Leistungen eingeschränkt oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote gestrichen, kann dies die finanzielle Belastung weiter erhöhen. Notwendige Unterstützung muss unabhängig vom Einkommen zugänglich und finanzierbar bleiben. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden.

 

Pflege braucht solidarische Finanzierung

Der Landesseniorenrat sieht die finanzielle Entwicklung der Pflegeversicherung mit Sorge. Die Bundesregierung verweist zu Recht auf den erheblichen Finanzierungsdruck der sozialen Pflegeversicherung. Der Kabinettsentwurf sieht deshalb unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose und weitere Änderungen bei der Finanzierung vor. Für einzelne Versicherte können dadurch zusätzliche Belastungen entstehen, auch wenn der allgemeine Beitragssatz zunächst stabil bleiben soll.

Gleichzeitig dürfen finanzielle Stabilisierung und Leistungsbegrenzungen nicht dazu führen, dass die Lasten zunehmend bei Pflegebedürftigen und ihren Familien ankommen. Die geplanten Regelungen müssen deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren daraufhin überprüft werden, ob sie den Grundsatz einer solidarisch getragenen Pflegeversicherung stärken oder Belastungen lediglich verlagern.

Eine nachhaltige Reform muss die Pflegeversicherung auf eine langfristig tragfähige und solidarische Finanzierungsgrundlage stellen. Dazu gehört auch eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.

 

Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg fordert daher:

  • den niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung bereits bei Pflegegrad 1 und Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 zu erhalten,
  • das Sozialraumbudget (§ 45b SGB XI) muss übertragbar bleiben. Es ist flexibel und bedarfsgerecht auszugestalten. Nicht genutzte Beträge müssen nutzbar bleiben.
  • Nachbarschaftshilfen, Familienentlastende Dienste und andere Angebote im Sozialraum als unverzichtbaren Bestandteil häuslicher Pflege zu sichern,
  • die Verhinderungspflege als verlässliche Entlastungsmöglichkeit zu erhalten,
  • den Zugang zu Pflegegraden weiterhin am tatsächlichen Unterstützungsbedarf auszurichten und neue Zugangshürden zu vermeiden,
  • die finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu begrenzen und
  • die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig solidarisch und nachhaltig abzusichern.

 

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer möchte, dass Menschen auch im hohen Alter möglichst lange selbstbestimmt und in ihrem vertrauten Umfeld leben können, muss die dafür notwendigen Unterstützungsstrukturen sichern. Pflege darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden. Eine verlässliche und bezahlbare Pflege ist Teil des sozialen Zusammenhalts und eine zentrale Aufgabe des Sozialstaats.