Für fast jede Lebenssituation gibt es eine Absicherung, Versicherungsgesellschaften, Banken und andere Einrichtungen werben dafür. Doch wie sieht es mit dem eigenen Leben bezogen auf Krankheit und Tod aus? Jeder volljährige Mensch kann in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer seine rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, falls er dazu nicht mehr in der Lage ist. Unfälle und schwere Erkrankungen können eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht plötzlich sehr wichtig machen – und das in jedem Alter. Es ist nie zu früh, um für den Fall vorzusorgen 

Die Patientenverfügung  

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So können Sie vorab selbstbestimmt entscheiden, welche Behandlungen etc. Sie möchten, falls Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern. Ihr Arzt kann Ihre Fragen zu gesundheitlichen und medizinischen Themen aufklären 

Die Vorsorgevollmacht 

Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, wie Ehepartner, Geschwister, Kinder, Freunde, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Wichtig ist, dass Sie das Recht haben die Vollmacht auch jederzeit zu entziehen oder inhaltlich zu verändern. 

Die Betreuungsverfügung 

Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln, sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein. Im Gegensatz dazu schlagen Sie bei der Betreuungsverfügung einen von Ihnen gewünschten rechtlichen Betreuer vor. Dieser wird zuerst von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er für Sie entscheiden darf. Zudem wird der Betreuer vom Gericht überwacht und muss ihm berichten – im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der nicht unter gerichtlicher Kontrolle steht.  

Bei weiteren Fragen und für die entsprechenden Formulare wenden Sie sich bitte an Ihren Seniorenrat vor Ort. Fachkundige Personen können Ihnen persönlich in einem Beratungsgespräch weiterhelfen.

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