Der Landesseniorenrat begrüßt die lang erwartete Entscheidung

Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027

Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er am 04.09.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Stellungnahme des Landesseniorenrats:

18 Monate Ausbildung und damit die Vereinheitlichung der 27 verschiedenen landesrechtlichen geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen waren längst überfällig.

Besonders hervorzuheben ist die Durchlässigkeit des Systems. Sei es die Möglichkeit der Anerkennung einer langjährigen Tätigkeit im Pflegebereich oder auch nach Abbruch der Fachkraftausbildung.

Bundeseinheitliche Regelungen sind Voraussetzung um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Ein erster Schritt in die Entbürokratisierung, der Zeichen setzen könnte.