Pressemitteilung des LAV

Seit dem Jahreswechsel bekommen Patient*innen immer öfter ein E-Rezept mit ihren verordneten Arzneimitteln in der Arztpraxis ausgestellt. Denn mit dem 1. Januar wurde das elektronische Rezept auch für Ärzt*innen verpflichtend eingeführt. „Apotheken konnten die E-Rezepte seit dem Herbst 2022 verarbeiten und haben so in den letzten Monaten schon einige Erfahrungen gesammelt“, berichtet Friederike Habighorst-Klemm, Mitglied des Vorstandes und Patientenbeauftragte des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg.

Drei Wege stehen für das E-Rezept zur Verfügung

  • Wer will, kann weiterhin einen Papierausdruck seiner Verordnung als sogenannten Token bekommen. Das ist ein Papierausdruck mit verschiedenen Codes, die wie ein Schlüssel funktionieren. Wenn diese Codes in der Apotheke gescannt werden, kann die Apotheke auf das vom Arzt ausgestellte Rezept zugreifen und die Arzneimittel abgeben.
  • Seit dem Sommer 2023 kann das E-Rezept ganz einfach auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden. Dabei fungiert auch die Versichertenkarte als Schlüssel. Das E-Rezept ist aber nicht auf der Versichertenkarte gespeichert, wie viele glauben. Wenn die Versichertenkarte in der Apotheke ins Lesegerät eingesteckt wird, erhält das Apothekenteam über diesen Schlüssel Zugriff auf die ausgestellte Verordnung und kann wie gewohnt die verschriebenen Arzneimittel abgeben.
  • Ansonsten kann das E-Rezept über die E-Rezept-App der gematik empfangen werden. Hierzu müssen Patient:innen sich die App auf ein Smartphone herunterladen und sich mit ihrer Versichertenkarten und einem separaten PIN anmelden.

Apotheken helfen beim E-Rezept weiter

Friederike Habighorst-Klemm betont: „Niemand muss vor der neuen Technik Angst haben. Wer kein Smartphone und keine App für das E-Rezept nutzen will oder kann, bleibt einfach beim Papierausdruck oder nutzt die Versichertenkarte.“ Bei der Versichertenkarte benötigt man keine PIN oder sonstige Dokumente zur Autorisierung. So können auch Familienmitglieder für ältere oder bettlägerige Angehöre die Medikamente besorgen und ihnen helfend zur Seite stehen. Die Apothekerin weiter: „Die bestehenden drei Einlösewege erlauben es allen Menschen, auch im neuen Jahr, die Methode auszuwählen, die jeweils am bequemsten ist. Das E-Rezept – egal, welcher Einlöseweg gewählt wird – gehört einfach in die Apotheke vor Ort!“

Am einfachsten über die Gesundheitskarte

Im praktischen Leben hat sich der Einlöseweg über die Gesundheitskarte als der praktikabelste erwiesen. Mittels der Gesundheitskarte sind seit August 2023 die Zahlen an E-Rezepten deutlich angestiegen. Allein im August 2023 wurden im Schnitt rund 100.000 E-Rezepte pro Woche in den Apotheken eingelöst. Die Zahl stieg dann rasch an: Bis zum Jahresende 2023 waren bereits rund 18 Millionen E-Rezepte eingelöst worden. Dies berichtet die gematik, welche als Nationale Agentur für Digitale Medizin mit der Umsetzung dem E-Rezeptes und weiterer digitaler Anwendungen für das Gesundheitswesen betraut ist.

 

Wer sich als Patient*in weitergehend zum Thema E-Rezept informieren will, kann folgenden Link nutzen: