Der Seniorenfreundliche Service ist ein gemeinsames Zertifizierungsprojekt der Seniorenräte in Baden-Württemberg. Es zeichnet Unternehmen, Einrichtungen bzw. Behörden aus, die sich besonders um die Bedürfnisse älterer Kund*innen bemühen. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien, die verschiedene seniorenfreundliche Aspekte berücksichtigen. Dabei sind die Aspekte für alle Generationen vorteilhaft, da sie ein komfortables und inklusives Nutzungserlebnis für jeden ermöglichen.

Beteiligte Seniorenräte nutzen ein einheitliches Logo und Zertifikat. Daran können sich Senior*innen orientieren und auch in anderen Städten zertifizierte Unternehmen, Einrichtungen und Behörden erkennen.

Die vorgegebenen Bewertungskriterien bieten einen Rahmen, der als Grundlage dient. Gleichzeitig können die einzelnen Fragen flexibel gestaltet werden, um den spezifischen Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Um bspw. Fragen aus dem Kriterienkatalog herauszunehmen, sollten die lokalen Gegebenheiten oder die branchenspezifischen Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Bewertung erfolgt nach einem einfachen Bewertungssystem mit zufriedenstellend und nicht zufriedenstellend.

Die zertifizierten Unternehmen, Einrichtungen bzw. Behörden erhalten ein offizielles Zertifikat und einen Aufkleber, welche im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung durch die Seniorenräte übergeben wird.

Die Grundlage für die Ausgabe des Zertifikats basiert auf der zufriedenstellenden Beantwortung von mindestens 75 Prozent der tatsächlich gestellten Fragen. Dabei ist zu beachten, dass der ursprüngliche Fragenkatalog umfassender gestaltet ist und flexibel an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden kann. Die Anzahl der gestellten Fragen kann daher variieren, ohne die Gültigkeit der Zertifikatsanforderung zu beeinflussen. Entscheidend ist, dass die 75 Prozent-Regel auf die tatsächlich geprüfte Auswahl an Fragen angewendet wird.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Danach ist für die Erneuerung eine Neuzertifizierung im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs erforderlich. Eine Verlängerung durch telefonische Rücksprache oder schriftlichen Kontakt ist nicht möglich.