Patientenverfügung / Gesundheitsvollmacht / Betreuungsverfügung
Der Kreisseniorenrat Reutlingen hat das Thema „Patientenverfügung …“ seit Jahren im Kreis etabliert und im „Arbeitskreis Vorsorge Reutlingen“ eine Vorsorgemappe erarbeitet und erstellt.
Das Thema „Patientenverfügung“ im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regelung, wurde durch die öffentliche Diskussion mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Genau so wichtig ist eine Vorsorgevollmacht. Der Kreisseniorenrat weist immer wieder auf die Wichtigkeit hin, sich nicht nur im finanziellen Bereich auf die Zukunft vorzubereiten.
Besonders betont der Kreisseniorenrat, dass diese für eine unter Umständen letzte Lebensphase so wichtigen Entscheidungen, die schriftlich niedergelegt werden sollten, unbedingt nur nach fachkundiger Beratung getroffen werden sollen. Der Kreisseniorenrat ist daher froh, dass der „Arbeitskreis Vorsorge Reutlingen“ seit Jahren hervorragende Beratung und ausgefeilte Formulare anbietet.
Der Arbeitskreis informiert Sie über verschiedene Möglichkeiten zur konkreten Vorsorge für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit:
Patientenverfügung
Sie können im Voraus für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen für den behandelnden Arzt schriftlich festlegen. Gleichzeitig können Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihre Wünsche kennt.
Gesundheitsvollmacht
Sie können im Voraus einer selbstgewählten Vertrauensperson für die ärztliche Behandlung eine Vollmacht erteilen.
Betreuungsverfügung
Sie können im Voraus vorsorglich einen Betreuer benennen, der vom Vormundschaftsgericht für die Zeit bestellt wird, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Auch wenn Sie niemanden kennen, können Sie Ihre Wünsche niederschreiben.
Vollmacht
Auf Wunsch wird Ihnen ein geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Ausführliche, sachliche Informationen und persönliche Gesprächstermine mit dem Arbeitskreis Vorsorge Reutlingen können Sie vereinbaren bei:
Ambulanter Hospizdienst Reutlingen e.V.
Oberlinstraße 20
72762 Reutlingen
Telefon: 07121 / 27 83 38
Diakonischer Betreuungsverein im Landkreis Reutlingen e.V.
Planie 17
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 / 4 41 37
DRK-Alzheimer Beratung
Obere Wässere 1
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 / 34 53 97 31
Seniorentreff Münsingen
Uracher Straße 1
72525 Münsingen
Telefon: 07381 / 33 40
Seniorentreff Sonnenbühl-Undingen e.V.
Sonnenstraße 39
72820 Sonnenbühl
Telefon: 07128 / 809
Stadt Reutlingen, Abt. für Ältere
Rathaus/Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 / 303-2200
Patientenverfügung
In diesen Verfügungen erklären Sie möglichst genau, welche Behandlung Sie bei bestimmten Krankheitszuständen, die Sie selbst entscheidungsunfähig machen, wünschen und welche nicht. Lassen Sie sich bei der Abfassung beraten von Ärzten, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden oder Patientenschutzorganisationen. Damit Ihre Vorstellungen dann auch umgesetzt werden, brauchen Sie zusätzlich einen Betreuer per Betreuungsverfügung oder Bevollmächtigten per Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen. Patientenverfügungen können hinterlegt werden bei der Stiftung VorsorgeDatenbank
Sicher verwahrt
Das beste Dokument ist sein Papier nicht wert, wenn man es im Notfall nicht findet. Vollmachten, Verfügungen und Testamente können zu Hause aufbewahrt werden, sicherer ist es, sie von Notaren oder Gerichten verwahren und von diesen in den zentralen Registern der Bundesnotarkammer in Berlin eintragen zu lassen.
Für Betreuungsverfügungen und Vollmachten gibt es das Zentrale Vorsorgeregister
Für Testamente und Erbverträge seit Anfang dieses Jahres das zentrale Testamentsregister
Für die Registrierung werden einmalig Gebühren erhoben.