Jeder kann in eine Lebenssituation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen. Manche Menschen können das bereits von Geburt an oder wegen Krankheitsfolgen in der Kindheit nicht und werden dazu auch im Erwachsenenalter nicht in der Lage sein. Das elterliche Vertretungsrecht endet jedoch mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Diakonische Betreuungsverein im Landkreis Reutlingen e.V. ist eine unabhängige Informations- und Beratungsstelle für Fragen zur rechtlichen Betreuung und zu rechtlichen Vorsorgeinstrumenten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung). Das Angebot steht allen Ratsuchenden zur Verfügung. Konfessionelle Bindung oder eine Mitgliedschaft im Verein sind nicht Voraussetzung, um die Dienste des Vereins in Anspruch nehmen zu dürfen.
Mehr Informationen unter betreuungsverein-rt.de