Barrierefreiheit wird häufig mit behinderten- oder rollstuhlgerecht gleichgesetzt. Tatsächlich bedeutet barrierefrei weit mehr und umfasst beispielsweise auch die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung oder einfache Produktanwendungen und verständliche Bedienungsanleitungen. In Deutschland steht Menschen mit Behinderung mit dem RAL Gütezeichen Barrierefrei eine zuverlässige Orientierung für barrierefreie Objekte, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Die damit verbundenen Anforderungen erleichtern allen Menschen den Zugang zu Einrichtungen oder die Nutzung von Produkten ohne fremde Hilfe und damit ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Gütesicherung für Barrierefreiheit umfasst Kriterien, die nahezu alle Lebensbereiche abdeckt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens. Dazu gehören unter anderem Informationen in Braille oder Profilschrift, schwellenfreie Zugänge oder die leichte Erreichbarkeit von Armaturen oder Bedienungsknöpfen. Die Anforderungen beziehen öffentliche und private Gebäude ein und gelten auch für Restaurants, Hotels, Bankschalter, Arztpraxen oder Parks und Spielplätze. Tragen Dienstleistungen das Gütezeichen, zeichnen sie sich zum Beispiel dadurch aus, dass das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen von Verständnis und Natürlichkeit geprägt ist.
(„die kleine“ 1/2 2014)