Freikarten für Menschen mit geringem Einkommen – Kultur für alle!
Wer kann Gast der Kulturpforte werden? Sozialhilfe-, Renten-, ALG II-Empfänger und Geringverdiener (30% über ALG 10, Wohngeldempfänger, Inhaber von Berechtigungskarten der Tafelläden und dem Reutlinger Gutscheinheft. Wenn Sie sich bei einem Wohlfahrtsverband als Gast eingetragen haben, werden Sie von Ehrenamtlichen angerufen und es wird Ihnen eine Freikarte angeboten. Diese Ehrenamtlichen unterliegen der Schweigepflicht. Die Freikarten werden an der Abendkasse unter Ihrem Namen hinterlegt.
Mehr Infos unter kulturpforte-reutlingen.de