Sowohl der Landesseniorenrat Baden- Württemberg, als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Seniorenorganisationen (BAGSO) haben mehrfach, auch über die Presse darauf
hingewiesen, dass eine WLAN-Ausstattung zur Grundausstattung einer Pflegeeinrichtung
gehört, dass im ganzen Gebäude WLAN zur Grundausstattung gehören sollte und diese
Forderung auch in der Heimbauverordnung bald Eingang finden muss.
Der Kreisseniorenrat im Ortenaukreis e.V. unterstützt diese Forderung voll und ganz und bittet
alle Pflegeeinrichtungen in unserem Kreisgebiet, diese Forderung umzusetzen und dafür Sorge
zu tragen, dass nachrückende ältere Mitbürger, die zukünftig Ihre Bewohner sein werden, in
immer größerer Anzahl diese Verbindungen nutzen können.

Lesen Sie hierzu unser Forderung:

WLAN Einrichtung in Pflegeheimen  16.11.2022