Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Anerkennung Einzelhelfende: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2024-107