Pflegeheime sind Einrichtungen in denen pflegebedürftige Menschen, meist vollstationär untergebracht und von professionellen Pflegekräften versorgt werden. Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Pflegeheimplatz ist in der Regel die Suche nach einer passenden Einrichtung. Zunächst sollte man sich in diesem Zusammenhang über alle Pflegeheime informieren, die es in dem Gebiet gibt, in das man ziehen möchte. Anhand der gesammelten Informationen gilt es dann eine Auswahl zu treffen.

Informationen zur Pflegeinfrastruktur in Baden-Württemberg

Häufig bieten stationäre Einrichtungen auch Kurzzeitpflegeplätze an. In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation der Fall oder wenn die häusliche Pflege wegen Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht geleistet werden kann. Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen.

Informationen zum Aktionsbündnis Kurzzeitpflege

Die Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt über den Bewohnerbeirat (§ 9 WTPG und Regelungen der Landesheimmitwirkungsverordnung), ein Fürsprechergremium oder einen Heimfürsprecher. Mitwirkung bedeutet Mitsprache, nicht Mitbestimmung. Das heißt, die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für die Entscheidung bleibt beim Einrichtungsträger Die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) ermöglicht .

Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die BewohnerInnen im Heim. Durch ihn wirken die BewohnerInnen von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis trifft.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_%C3%84ltere_Menschen/LHeimMItVo_Mitwirkung_Bewohner.pdf

Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration hat der Landesseniorenrat dazu eine Broschüre “Mitwirkung im Heim” auf den Weg gebracht. Die Broschüre unterstützt die Heimbeiräte in ihrer Tätigkeit und gibt hilfreiche Informationen.

Broschüre Mitwirkung im Heim

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie weitere interessante und hilfreiche Tipps und Hinweise zum Thema Pflege im Heim.

Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Um pflegende Angehörige zukünftig mehr zu entlasten, hat das Land Baden-Württemberg das Innovationsprogramm Pflege 2021 aufgerufen. Das Förderprogramm zielt auf innovative, zukunftsweisende Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ab.

Pressemitteilung zum Innovationsprogramm Pflege 2021