{"id":2031,"date":"2021-02-02T14:12:11","date_gmt":"2021-02-02T14:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/?page_id=2031"},"modified":"2021-05-07T06:56:15","modified_gmt":"2021-05-07T05:56:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wer-wir-sind\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Satzung 2016 Kreisseniorenrat f\u00fcr den Landkreis G\u00f6ppingen<\/h2>\n<h4>\u00a71 Name und Sitz<\/h4>\n<p>1.1 Die auf dem Gebiet der Seniorenarbeit t\u00e4tigen Organisationen, Einrichtungen Vereinigungen im Landkreis G\u00f6ppingen schlie\u00dfen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen\u00a0&#8222;Kreisseniorenrat G\u00f6ppingen (KSR)&#8220;\u00a0zusammen.<\/p>\n<p>1.2 Innerhalb des Kreisseniorenrat behalten die Mitglieder ihre Selbstst\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<p>1.3 Der Kreisseniorenrat hat seinen Sitz in G\u00f6ppingen.<\/p>\n<h4>\u00a72 Zweck und Aufgabe<\/h4>\n<p>2.1 Der Kreisseniorenrat arbeitet unabh\u00e4ngig. Er ist partei- \/politisch und weltanschaulich neutral. Der Kreisseniorenrat ist selbstlos t\u00e4tig. Seine Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>2.2 Der Kreisseniorenrat tritt f\u00fcr die Interessen \u00c4lterer Menschen im Kreisgebiet ein und versteht sich als ein Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet.<\/p>\n<p>2.3 Der Kreisseniorenrat macht staatliche und kommunale Beh\u00f6rden, kirchliche Stellen, Verb\u00e4nde der freien Wohlfahrtspflege, aber auch die breite \u00d6ffentlichkeit auf die Probleme \u00e4lterer Menschen aufmerksam. Er arbeitet an deren L\u00f6sung mit.<\/p>\n<p>2.4 Er wendet sich auch gezielt an \u00e4ltere Menschen, sorgt f\u00fcr ihre Beratung und nimmt Stellung zu Vorhaben und Planungen die sie betreffen.<\/p>\n<p>2.5 Der Kreisseniorenrat G\u00f6ppingen ist Mitglied des Landesseniorenrats Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>2.6 Der Kreisseniorenrat unterst\u00fctzt \u00f6rtliche Initiativen.<\/p>\n<h4>\u00a73 Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>3.1 Mitglieder des Kreisseniorenrats G\u00f6ppingen k\u00f6nnen werden:<\/p>\n<p>3.1.1 alle Orts- und Stadtseniorenr\u00e4te sowie Seniorenbeir\u00e4te und -referate von Gemeinden im Landkreis G\u00f6ppingen sowie die SEGOFILS e.V.<\/p>\n<p>3.1.2 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstands \u00f6rtliche Seniorenclubs, Seniorengruppen und Seniorenbegegnungsst\u00e4tten sowie von Senioren selbst getragene Einrichtungen.<\/p>\n<p>3.1.3 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstands auf Orts- und Kreisebene arbeitende Vereine, Verb\u00e4nde, Initiativen und Organisationen, soweit sie Seniorenarbeit betreiben.<\/p>\n<p>3.1.4 die in der Liga der Wohlfahrtsverb\u00e4nde im Landkreis zusammengefassten Verb\u00e4nde, sowie die Lebenshilfe Kreisvereinigung G\u00f6ppingen e.V.<\/p>\n<p>3.1.5 die Heimbeir\u00e4te der Alten- und Pflegeheime im Landkreis G\u00f6ppingen.<\/p>\n<p>3.1.6 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstandes, die Einrichtungen der offenen- teilstation\u00e4ren und station\u00e4ren Altenhilfe im Landkreis G\u00f6ppingen.<\/p>\n<p>3.2 Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist innerhalb eines Monats einmaliger Widerspruch an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>3.3 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Kreisseniorenrats zuwiderhandelt oder dessen Ansehen sch\u00e4digt. Den Ausschluss beschlie\u00dft der Vorstand. Gegen diesen Beschluss ist binnen eines Monats Widerspruch an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h4>\u00a74 Organe<\/h4>\n<p>4 Organe des Kreisseniorenrats sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a75 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>5.1 Oberstes Organ des Kreisseniorenrats ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus:<\/p>\n<p>5.11 je einem\/er Delegierten der Mitglieder (\u00a73)<\/p>\n<p>5.2 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>5.2.1 Sie beschlie\u00dft die Satzung des Kreisseniorenrats und ihre \u00c4nderungen.<\/p>\n<p>5.2.2 Sie gibt Empfehlungen f\u00fcr die Arbeit des Kreisseniorenrats<\/p>\n<p>5.2.3 Sie w\u00e4hlt die Mitglieder des Vorstands gem\u00e4\u00df \u00a76.1.3 und zwei Revisoren f\u00fcr die Kassen- und Rechnungspr\u00fcfung.<\/p>\n<p>5.2.4 Sie entscheidet \u00fcber Widerspr\u00fcche nach \u00a73<\/p>\n<p>5.2.5 Sie nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstands entgegen und erteilt Entlastungen.<\/p>\n<p>5.2.6 Sie kann die Aufl\u00f6sung des Kreisseniorenrats beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>5.3 Die Delegierten sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p>5.4 Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen.<br \/>\nSie muss auch einberufen werden, wenn ein schriftlich begr\u00fcndeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt.<br \/>\nEinladungen mit Tagesordnung sind mindestens 14 Tage im Voraus bekannt zu geben.<\/p>\n<p>5.5 Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p>5.6 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem\/er seiner Stellvertreter\/in geleitet. Sie ist beschlussf\u00e4hig. Jeder Delegierte und jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<h4>\u00a76 Vorstand<\/h4>\n<p>6.1 Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p><strong>a) den stimmberechtigten Mitgliedern:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>6.1.1 dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, der von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen ist (einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Pressereferenten, einem Schriftf\u00fchrer und einem Rechner)<\/p>\n<p>6.1.2 aus je einem Vertreter der Orts- und Stadtseniorenr\u00e4te der SEGOFILS e.V. sowie von Kreisgemeinden Beauftragte f\u00fcr Seniorenarbeit (Seniorenbeir\u00e4te und -referate der Gemeinden), die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des entsendenden Mitglieds zu best\u00e4tigen sind.<\/p>\n<p>6.1.3 bis zu f\u00fcnf Vertreter\/innen der Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a73.1.2 bis 3.1.4 die von der Mitgliederversammlung aus deren Kreis zu w\u00e4hlen sind.<\/p>\n<p><strong>b) den beratenden Mitgliedern:<\/strong><\/p>\n<p>6.1.4 je einem Vertreter der in der Liga der freien Wohlfahrtsverb\u00e4nde im Landkreis G\u00f6ppingen zusammengeschlossenen Verb\u00e4nde:<\/p>\n<p>6.1.5 einem Vertreter der Lebenshilfe Kreisvereinigung G\u00f6ppingen<\/p>\n<p>6.1.6 einem Vertreter der Heimbeir\u00e4te (die die Entsendung unter sich regeln)<\/p>\n<p>6.1.7 einem Vertreter des Referats Altenhilfe im Landratsamt G\u00f6ppingen.<\/p>\n<h4>\u00a77 Finanzen<\/h4>\n<p>7.1 Die finanziellen Aufwendungen des Kreisseniorenrats werden durch \u00f6ffentliche Zuwendungen abgedeckt.<\/p>\n<p>7.2 Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p>7.3 Die Revisoren pr\u00fcfen die Kassen- und Rechnungsf\u00fchrung und legen das Ergebnis dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n<p>7.4 Alle Mittel des Kreisseniorenrats sind f\u00fcr die in \u00a72 genannten Zwecke gebunden. Der Nachweis \u00fcber die Verwendung der Mittel ist in der Jahresabrechnung zu f\u00fchren.<\/p>\n<h4>\u00a78 Aufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Kreisseniorenrats oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen je h\u00e4lftig auf den Landkreis und die Verb\u00e4nde der freien Wohlfahrtspflege verteilt. Diese haben es ausschlie\u00dflich zu gemeinn\u00fctzigen und mildt\u00e4tigen Zwecken im Sinne der Steuergesetze zu verwenden.<\/p>\n<p>G\u00f6ppingen, den 19. Oktober 2015<\/p>\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong> Der Kreisseniorenrat wurde am 03.09.1991 gegr\u00fcndet. Eine Kopie des Gr\u00fcndungsprotokolles liegt vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung 2016 Kreisseniorenrat f\u00fcr den Landkreis G\u00f6ppingen \u00a71 Name und Sitz 1.1 Die auf dem Gebiet der Seniorenarbeit t\u00e4tigen Organisationen, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":110,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2031"}],"collection":[{"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2031"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2031\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2369,"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2031\/revisions\/2369"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/110"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lsr-bw.de\/seniorenraete\/goeppingen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2031"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}