Satzung 2016 Kreisseniorenrat für den Landkreis Göppingen
§1 Name und Sitz
1.1 Die auf dem Gebiet der Seniorenarbeit tätigen Organisationen, Einrichtungen Vereinigungen im Landkreis Göppingen schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Namen „Kreisseniorenrat Göppingen (KSR)“ zusammen.
1.2 Innerhalb des Kreisseniorenrat behalten die Mitglieder ihre Selbstständigkeit.
1.3 Der Kreisseniorenrat hat seinen Sitz in Göppingen.
§2 Zweck und Aufgabe
2.1 Der Kreisseniorenrat arbeitet unabhängig. Er ist partei- /politisch und weltanschaulich neutral. Der Kreisseniorenrat ist selbstlos tätig. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2.2 Der Kreisseniorenrat tritt für die Interessen Älterer Menschen im Kreisgebiet ein und versteht sich als ein Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet.
2.3 Der Kreisseniorenrat macht staatliche und kommunale Behörden, kirchliche Stellen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch die breite Öffentlichkeit auf die Probleme älterer Menschen aufmerksam. Er arbeitet an deren Lösung mit.
2.4 Er wendet sich auch gezielt an ältere Menschen, sorgt für ihre Beratung und nimmt Stellung zu Vorhaben und Planungen die sie betreffen.
2.5 Der Kreisseniorenrat Göppingen ist Mitglied des Landesseniorenrats Baden-Württemberg.
2.6 Der Kreisseniorenrat unterstützt örtliche Initiativen.
§3 Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder des Kreisseniorenrats Göppingen können werden:
3.1.1 alle Orts- und Stadtseniorenräte sowie Seniorenbeiräte und -referate von Gemeinden im Landkreis Göppingen sowie die SEGOFILS e.V.
3.1.2 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstands örtliche Seniorenclubs, Seniorengruppen und Seniorenbegegnungsstätten sowie von Senioren selbst getragene Einrichtungen.
3.1.3 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstands auf Orts- und Kreisebene arbeitende Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, soweit sie Seniorenarbeit betreiben.
3.1.4 die in der Liga der Wohlfahrtsverbände im Landkreis zusammengefassten Verbände, sowie die Lebenshilfe Kreisvereinigung Göppingen e.V.
3.1.5 die Heimbeiräte der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Göppingen.
3.1.6 auf Antrag und nach Beschluss des Vorstandes, die Einrichtungen der offenen- teilstationären und stationären Altenhilfe im Landkreis Göppingen.
3.2 Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist innerhalb eines Monats einmaliger Widerspruch an die Mitgliederversammlung zulässig.
3.3 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Kreisseniorenrats zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schädigt. Den Ausschluss beschließt der Vorstand. Gegen diesen Beschluss ist binnen eines Monats Widerspruch an die Mitgliederversammlung zulässig.
§4 Organe
4 Organe des Kreisseniorenrats sind:
- Der Vorstand
- Die Mitgliederversammlung
§5 Mitgliederversammlung
5.1 Oberstes Organ des Kreisseniorenrats ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus:
5.11 je einem/er Delegierten der Mitglieder (§3)
5.2 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
5.2.1 Sie beschließt die Satzung des Kreisseniorenrats und ihre Änderungen.
5.2.2 Sie gibt Empfehlungen für die Arbeit des Kreisseniorenrats
5.2.3 Sie wählt die Mitglieder des Vorstands gemäß §6.1.3 und zwei Revisoren für die Kassen- und Rechnungsprüfung.
5.2.4 Sie entscheidet über Widersprüche nach §3
5.2.5 Sie nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstands entgegen und erteilt Entlastungen.
5.2.6 Sie kann die Auflösung des Kreisseniorenrats beschließen.
5.3 Die Delegierten sind ehrenamtlich tätig.
5.4 Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen.
Sie muss auch einberufen werden, wenn ein schriftlich begründeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt.
Einladungen mit Tagesordnung sind mindestens 14 Tage im Voraus bekannt zu geben.
5.5 Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
5.6 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem/er seiner Stellvertreter/in geleitet. Sie ist beschlussfähig. Jeder Delegierte und jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
§6 Vorstand
6.1 Der Vorstand besteht aus:
a) den stimmberechtigten Mitgliedern:
6.1.1 dem geschäftsführenden Vorstand, der von der Mitgliederversammlung zu wählen ist (einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Pressereferenten, einem Schriftführer und einem Rechner)
6.1.2 aus je einem Vertreter der Orts- und Stadtseniorenräte der SEGOFILS e.V. sowie von Kreisgemeinden Beauftragte für Seniorenarbeit (Seniorenbeiräte und -referate der Gemeinden), die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des entsendenden Mitglieds zu bestätigen sind.
6.1.3 bis zu fünf Vertreter/innen der Mitglieder gemäß §3.1.2 bis 3.1.4 die von der Mitgliederversammlung aus deren Kreis zu wählen sind.
b) den beratenden Mitgliedern:
6.1.4 je einem Vertreter der in der Liga der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Göppingen zusammengeschlossenen Verbände:
6.1.5 einem Vertreter der Lebenshilfe Kreisvereinigung Göppingen
6.1.6 einem Vertreter der Heimbeiräte (die die Entsendung unter sich regeln)
6.1.7 einem Vertreter des Referats Altenhilfe im Landratsamt Göppingen.
§7 Finanzen
7.1 Die finanziellen Aufwendungen des Kreisseniorenrats werden durch öffentliche Zuwendungen abgedeckt.
7.2 Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr
7.3 Die Revisoren prüfen die Kassen- und Rechnungsführung und legen das Ergebnis dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vor.
7.4 Alle Mittel des Kreisseniorenrats sind für die in §2 genannten Zwecke gebunden. Der Nachweis über die Verwendung der Mittel ist in der Jahresabrechnung zu führen.
§8 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Kreisseniorenrats oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen je hälftig auf den Landkreis und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege verteilt. Diese haben es ausschließlich zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Steuergesetze zu verwenden.
Göppingen, den 19. Oktober 2015
Anmerkung: Der Kreisseniorenrat wurde am 03.09.1991 gegründet. Eine Kopie des Gründungsprotokolles liegt vor.