Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Göppingen
Alle notwendigen Formulare und Erläuterungen finden Sie in der neuen Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats.
Die neue Mappe ist seit April 2024 in der am ersten Donnerstag im Monat stattfindenden Sprechstunde im Landratsamt Göppingen (14:00 Uhr – 16:00 Uhr) erhältlich. Bei vielen Orts- und Stadtseniorenräten und in einigen Bürgermeisterämtern können Sie die Mappe ebenfalls erhalten oder per E-Mail (mf.kauderer@web.de) bestellen. Der Preis beträgt 5 €.
- Liste der Orts- und Stadtseniorenräten
- Gemeinden bei denen die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates erhältlich ist
Vorsorgemappe online lesen:
Weiter empfehlen wir die kostenlosen vom BMJV herausgegebenen Broschüren (PDF-Dateien) zu den Themen Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Erben und Vererben.
Selbstbewusst die Zukunft gestalten durch Vorsorgeregelungen
Wie geht das praktisch?
Die Würde des Menschen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit sind nach dem Grundgesetz geschützt. Dazu gehört das Selbstbestimmungsrecht des Menschen; d.h., dass jeder Mensch solange wie möglich, seine Entscheidungen selbst treffen kann und soll. Ist dies nicht mehr der Fall, z.B. aus Krankheitsgründen, müssen Dritte für ihn diese Entscheidungen treffen und handeln. Dies sind nicht automatisch Familienangehörige, wie z.B. Ehegatten oder Kinder. Angehörige sind nur als Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer vertretungsberechtigt!
Deshalb ist es sinnvoll, sich beizeiten darüber Gedanken zu machen, wer mich vertreten soll (Vorsorgevollmacht) und wie er/sie insbesondere in der letzten Lebensphase für mich entscheiden soll (Patientenverfügung).
Im Falle von Einwilligungsunfähigkeit (Entscheidungsunfähigkeit)
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter) „vorsorglich“ für den Fall einer durch Unfall oder Krankheit bedingten Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit Vertretungsmacht erteilen. Die Vollmacht kann sämtliche Angelegenheiten (Generalvollmacht) oder einzelne Bereiche (z.B. Gesundheitsvollmacht) umfassen. Zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist eine notarielle Vollmacht notwendig.
Aber Vorsicht: Eine Vollmacht kann auch missbraucht werden.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willensbekundung, mit der im Voraus für den Fall einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Entscheidungsunfähigkeit Anweisungen und Wünsche bezüglich der ärztlichen Behandlung und pflegerischen Versorgung schriftlich festgelegt werden.
Gesetzlicher Betreuer
Ist ein vom Betreuungsgericht bestellter Vertreter eines Menschen, der seine Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen kann, Ein Betreuer wird nicht bestellt, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Besonders zu beachten: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann jeder nur für sich persönlich verfassen. Eheleute müssen deshalb jeder für sich entsprechende Regelungen treffen, können sich aber gegenseitig als Bevollmächtigte einsetzen.
Benötigt werden beide: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung