Kreisseniorenrat schult Berater zu einem wichtigen Thema
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Kreisseniorenrat (KSR), mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung schwierige Probleme zu vermeiden. Mit einem Schulungsangebot sollen vor Ort weitere Berater gewonnen werden.
Der Kreisseniorenrat weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass öfter als man gemeinhin glaubt, Beschwerden des Alters eintreten können, die eine einschlägige Vorsorge nicht mehr ermöglichen. Der Kernsatz einer Vorsorgevollmacht müsste laut KSR lauten: „Ich erteile einer Person meines Vertrauens eine Vollmacht für die Administration meines täglichen Lebenslaufes, falls ich selbst nicht mehr entschei-dungsfähig bin“.
Eine notarielle Verfügung ist laut KSR nicht erforderlich, bei vorhandenen eigenen Immobilien jedoch unverzichtbar, so Peter Kunze, der Vorsitzende des Stadtsenioren-rats Göppingen, der jeweils dienstags von 14 – 18 Uhr im Bürgerhaus in Göppingen eine „Erfahrungsberatung“ kostenlos durchführt. Göppinger Bürger können unter der Telefonnummer 683155 einen Termin für die Erfahrungsberatung vereinbaren. Mehrere Wochen Wartezeit müssen allerdings in Kauf genommen werden. Auch in weiteren Städten und Gemeinden gibt es Experten, meist ehrenamtliche Mitarbeiter der Stadt- oder Ortsseniorenräte oder hauptamtliche Mitarbeiter der örtlichen Verwaltung, mit denen ein Beratungsgespräch vereinbart werden kann.
Auch mit der Sinnfälligkeit einer Patientenverfügung befasste sich dieser Tage der KSR in einer Schulungsveranstaltung, in der Notar Uwe Kälberer und Regine Schweiger von der Betreuungsbehörde im Landratsamt grundlegende Informationen vermittelten. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, „was Ärzte mit mir als Patient machen dürfen und was von mir ausgeschlossen ist“, erläutert der Pressereferent des Kreisseniorenrates, Harald Kraus. Der in einer Patientenver-fügung bestimmte Bevollmächtigte ist gehalten, dem Willen des Patienten Geltung zu verschaffen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden.
Ein weiterer Ratschlag von Peter Kunze lautet: „Bedenken Sie bei der Auswahl dieser Person, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, diese zu kontrollieren, wenn Sie in den Zustand eigener Hilfslosigkeit geraten. Die Auswahl des Bevollmächtigten ist deshalb in erster Linie eine gut zu überlegende Vertrauenssache.“Personen aus den Kreisge-meinden können den Kontakt zu kompetenten Beratern über den jeweiligen Stadt- oder Ortsseniorenrat oder bei ihrer Gemeindeverwaltung in Erfahrung bringen. Leider gibt es bisher im Kreis Göppingen noch keine flächendeckende Beratungs-struktur, bedauert der Vorsitzende des Kreisseniorenrats, Frieder Kauderer. Er erhofft sich von den Schulungen die Gewinnung weiterer qualifizierte Berater.