Der Kreisseniorenrat (KSR) hat begrüßt, dass seine Forderung, den Vermögensschonbetrag für Menschen in Grundsicherung auf 5000 Euro zu erhöhen, von Erfolg gekrönt wurde. Sein Dank dafür gilt, so heißt es in einer Pressemitteilung des KSR, vor allem der Bundestagsabgeordneten Heike Baehrens, die durch ihren Einsatz mit dafür gesorgt habe, dass diese wichtige Entscheidung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes getroffen worden sei.
„Diese Erhöhung hilft den pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren, die ihre Pflege nicht mehr aus eigenem Einkommen bezahlen können“, betont der KSR-Vorsitzende Dieter Roitsch, der sich schon seit mehreren Jahren intensiv für dieses Ziel engagiert hat. Er hob hervor, dass damit insbesondere Bewohnern von Pflegeheimen finanzielle Ängste genommen werden könnten, denn der Vermögensschonbetrag von nur 2600 Euro habe schon lange nicht mehr ausgereicht, zum Beispiel die eigene Bestattung zahlen zu können. Zugute komme die Neuregelung auch Menschen mit Behinderung, die Eingliederungsbeihilfe erhielten.
Die Höhe des Vermögensschonbetrags ist der Besitz, den Menschen nicht verbrauchen müssen, bevor sie eine Sozialleistung beziehen dürfen. Der Freibetrag war seit 2005 nicht mehr erhöht worden. Im Bundesteilhabegesetz wird die Regierung beauftragt, den Vermögensfreibetrag auf 5000 Euro zu erhöhen. Die Umsetzung muss noch durch den Erlass einer Rechtsverordnung erfolgen, womit im Laufe diesen Jahres zu rechnen ist.